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Verkehrsüberwachung
icon.crdate30.07.2024
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit schließt sich die Stadt Windsbach der Verkehrsüberwachungs-Dienststelle „Verkehrsüberwachung Franken“ in Sachsen bei Ansbach an, um gegen Verkehrsverstöße vorzugehen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die kommunale Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs wird am 01.08.2024 eingeführt. Die Überwachung des fließenden Verkehrs folgt nach den notwendigen Probemessungen.
Stadt Windsbach führt kommunale Verkehrsüberwachung ein
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit schließt sich die Stadt Windsbach der Verkehrsüberwachungs-Dienststelle „Verkehrsüberwachung Franken“ in Sachsen bei Ansbach an, um gegen Verkehrsverstöße vorzugehen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die kommunale Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs wird am 01.08.2024 eingeführt. Die Überwachung des fließenden Verkehrs folgt nach den notwendigen Probemessungen.
Der Stadtrat hat am 15.05.2024 beschlossen, die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs durch eine Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Sachsen bei Ansbach zu realisieren. Die Entscheidung folgt auf umfangreiche Verkehrsschauen mit der Polizeiinspektion Heilsbronn und dem Landratsamt Ansbach. Eigene Geschwindigkeitsmessungen und zahlreiche Mitteilungen von Bürgerinnen und Bürgern über unangepasste Geschwindigkeiten und andere Verstöße bestätigten den Handlungsbedarf.
Verwarn- und Bußgelder
Ab dem 01.08.2024 werden zunächst für vier Wochen Warnzettel ausgegeben.
Ab dem 01.09.2024 werden die Verstöße gebührenpflichtig geahndet.
Die Verwarn- und Bußgelder fließen in Projekte zur Verkehrserziehung in Kindergärten und Schulen sowie in Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung im Stadtgebiet. Aufforderungen zu den Zahlungen von Verwarn- oder Bußgeldern werden
nicht in der Gemeindekasse beglichen. Die Stadtverwaltung Windsbach arbeitet bei der Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs
mit der Gemeinde Sachsen bei Ansbach zusammen.
Wichtig: Zahlungen sind auf das Konto zu begleichen, welches Sie auf dem Ihnen zugestellten Verwarngeld-Beleg finden. Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen können aus einer Ordnungswidrigkeit ein Bußgeldbescheid mit erhöhten Kosten nach sich ziehen.
Kontakt und Öffnungszeiten
Bearbeitet werden alle ermittelten Ordnungswidrigkeiten im Büro der Kommunalen Verkehrsüberwachung in
Sachsen bei Ansbach
Hauptstraße 22
91623 Sachsen bei Ansbach
Die Stadt Windsbach kann keinerlei Informationen zu laufenden Verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich hierfür an die zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kommunalen Verkehrsüberwachung an die Gemeinde Sachsen bei Ansbach.
Dienstag
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Telefon: 09827 9220 319
E-Mail: verkehr(@)sachsen-b-ansbach.de